Die Kosten der psychologischen Psychotherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Ein psychisches Leiden muss «krankheitswert» aufweisen, damit eine Behandlung via Krankenkasse erfolgen kann. Bezahlt werden die Therapiekosten abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Somit werden 90% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Ich empfehle, die Franchise der Krankenkasse möglichst tief zu halten.
Zum Vorgehen: Hausärzte/innen, Kinderärzte/innen sowie Psychiater/innen können eine Psychotherapie empfehlen und in dem Sinne anordnen. Eine Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig. Nach 15 Sitzungen braucht es eine zweite Anordnung. Sind 30 Therapiesitzungen besucht, so braucht es eine Fallbeurteilung durch eine/n Psychiater/Psychiaterin.
Sind Geburtsgebrechen diagnostiziert (z.B. ADS/ADHS im Sinne der IV), so kann eine Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung erfolgen. Dazu muss ein Antrag zur Kostenübernahme bei der IV gestellt werden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Sie als Selbstzahler/in bereit sind, die Kosten zu übernehmen.